BAR / BAT MIZWA
Im Alter von 12 bzw. 13 Jahren werden jüdische Mädchen und Jungen im Sinne des jüdischen Religionsgesetzes zu Erwachsenen.
Die religlöse Volljährigkeit heißt bei Mädchen Bat Mizwa "Tochter des Gebots". Bar Mizwa bedeutet "Sohn des Gebots"
Als Bat Mizwa und Bat Mizwa übernehmen Mädchen und Jungen alle religiösen Rechte und Pflichten eines Mitglieds der jüdischen Gemeinschaft. Ein Bar Mizwa wird von nun an beim Minjan mitgezählt. Der Minjan ist das für den Gemeindegottesdienst nötige Quorum von zehn im religiösen Sinne Erwachsenen. Er wird in einem speziellen Unterricht darauf vorbereitet, den Toraabschnitt zu lesen, Tfillin zu legen und den Gebetsschal anzulegen. Dort lernt er auch seine religiösen Pflichten.
Andes als früher wird die Bar Mizwa heute nicht nur mit dem Aufruf zur Tora in der Synagoge verbunden, sondern zusätzlich mit Familie und Freunden festlich gefeiert.